In allen deutschen BundeslĂ€ndern gilt Verursacherprinzip. "Wer fĂŒr ein Bauvorhaben ein Bodendenkmal zerstört, muss fĂŒr dessen Dokumentation bezahlen." erlĂ€utert Sarah Wolff ihr GeschĂ€ftsfeld.
Die Wirtschaftsstimme der Heilbronner Zeitung erlÀutert in ihrer Ausgabe vom 31.05.2022 auf Seite 20:
"In Baden-WĂŒrttemberg wurde daher ein System eingefĂŒhrt, bei dem ein Team des Landesdenkmalamtes zunĂ€chst im GelĂ€nde sondiert und vermutliche Fundstellen festhĂ€lt. Soll spĂ€ter einmal dort gebaut werden, erhĂ€lt der Bauherr Auflagen von der Behörde und muss sie erfĂŒllen. Und das heiĂt eigentlich immer, dass ein Grabungsdienstleister beauftragt werden muss."
Das Landesamt fĂŒr Denkmalpflege in Baden-WĂŒrttemberg bietet Informationen fĂŒr den/die Bauherren/Bauherrinnen.
Viele ehrenamtliche Beauftragte der Denkmalpflege stellen ihr Wissen ebenfalls zur VerfĂŒgung.