In allen deutschen Bundesländern gilt Verursacherprinzip. "Wer für ein Bauvorhaben ein Bodendenkmal zerstört, muss für dessen Dokumentation bezahlen." erläutert Sarah Wolff ihr Geschäftsfeld.
Die Wirtschaftsstimme der Heilbronner Zeitung erläutert in ihrer Ausgabe vom 31.05.2022 auf Seite 20:
"In Baden-Württemberg wurde daher ein System eingeführt, bei dem ein Team des Landesdenkmalamtes zunächst im Gelände sondiert und vermutliche Fundstellen festhält. Soll später einmal dort gebaut werden, erhält der Bauherr Auflagen von der Behörde und muss sie erfüllen. Und das heißt eigentlich immer, dass ein Grabungsdienstleister beauftragt werden muss."
Das Landesamt für Denkmalpflege in Baden-Württemberg bietet Informationen für den/die Bauherren/Bauherrinnen.
Viele ehrenamtliche Beauftragte der Denkmalpflege stellen ihr Wissen ebenfalls zur Verfügung.